Steuerstundungen werden verlängert und Insolvenzrecht geändert
Stundungen werden um drei Monate verlängert: Es wird auch die Möglichkeit geschaffen, diese COVID-bedingten Rückstände mit Ratenzahlungen zu begleichen. Raschere Entschuldung bei Pleiten. Auch "zweite Chance" für Firmen noch vor Insolvenzvefahren geplant.