Während Finanzminister Gernot Blümel keine Beschwerde gegen seine Hausdurchsuchung einlegen wird, will der Glücksspielkonzern Novomatic rechtlich dagegen vorgehen. Firmenanwalt Michael Rohregger kritisierte gegenüber der APA, dass sich die Anordnung der Korruptionsstaatsanwaltschaft nur auf Vermutungen stütze und auch ein gelinderes Mittel ausgereicht hätte. Damit müsste sich in weiterer Folge das Oberlandesgericht Wien mit der Zulässigkeit der Razzia befassen.