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© Elmar GubischFür Geflügelbetriebe mit mehr als 350 Tieren gilt eine Stallhaltepflicht
Vogelgrippe: Villach und 38 Kärntner Gemeinden als Risikogebiete
Nach vier Vogelgrippe-Fällen in Österreich erlässt Gesundheitsministerium Stallhaltepflicht für Geflügelbetriebe mit mehr als 350 Tiere.
