Schuldsprüche in Prozess um Vorgänge in Pflegeheim in NÖ
Vier Schuldsprüche waren am Mittwochnachmittag das Resultat eines Prozesses um Vorgänge im Pflegeheim Kirchstetten (Bezirk St. Pölten). Die Angeklagten im Alter von 30 bis 56 Jahren - ein Mann und drei Frauen - wurden am Landesgericht St. Pölten zu bedingten Haftstrafen im Ausmaß von zwölf bis 18 Monaten verurteilt. Die Entscheidungen des Schöffengerichts sind nicht rechtskräftig. Der Verteidiger und die Staatsanwältin erbaten Bedenkzeit.