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Testpflicht in Tirols Skigebieten gilt nicht für Tourengeher
Das Land hat die Verordnung für die seit Montag geltende Testpflicht in Tirols Skigebieten nochmals konkretisiert. Jene Personen, die zum Zweck der Ausübung des Ski- und Snowboardsports unmittelbar vor Betreten einer Skipiste eine Liftanlage benutzt haben, müssen einen maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Test mitführen. Personen, die Skipisten als Aufstiegsmöglichkeiten nutzen - also Pistentourengeher - sind von der Verordnung ausgenommen, hieß es.