Pendler müssen sich künftig registrieren und einem Corona-Test unterziehen. Das geht aus der neuen Einreise-Verordnung hervor, die am Mittwochnachmittag vom Sozialministerium erlassen wurden. Für die anderen Einreisenden bleibt im Wesentlichen alles gleich, außer dass sie einen negativen Test benötigen, wenn sie ins Land kommen. Die zehntägige Quarantäne kann nun doch weiter nach fünf Tagen durch Freitesten durchbrochen werden.
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