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Online-Kurse plötzlich abgesagt: Verlangt das AMS jetzt Geld zurück?

Etliche Arbeitnehmer versuchen derzeit, mit Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit die schwierige Situation am Arbeitsmarkt zu überbrücken. Aber immer wieder werden Kurse coronabedingt abgesagt. Betroffene fragen sich zurecht, ob sie in diesen Fällen bereits bezogenes "Weiterbildungsgeld" zurückzahlen müssen?

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Daniela Bachal