FFP2-Maskenpflicht und Zwei-Meter-Mindestabstand bei Gericht
Die Justiz reagiert auf die von der Bundesregierung angeordneten Verschärfungen, mit denen die Weiterverbreitung des Coronavirus eingedämmt werden soll. Ab Montag haben alle Personen, die ein Gericht betreten, verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen. Bei sämtlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften ist ein Zwei-Meter-Mindestabstand einzuhalten. Das gilt insbesondere auch für Verhandlungssäle.
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