Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.
EuGH stärkt Schutz für minderjährige Flüchtlinge
Minderjährige Flüchtlinge dürfen nur dann in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden, wenn dort für sie "eine geeignete Aufnahmemöglichkeit" vorhanden ist. Andernfalls ist ihnen vorübergehender Aufenthalt zu gewähren, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Danach ist in solchen Fällen eine "Rückkehrentscheidung" auch dann unzulässig, wenn deren Durchsetzung bis zur Volljährigkeit ausgesetzt bleibt.