Die Zentralmatura soll weiter wie geplant am 20. Mai starten. Die entsprechende Verordnung dazu hat Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) nun erlassen. Schüler, die zum Maturazeitpunkt in Quarantäne sind, verlieren demnach keinen Prüfungsantritt. Wer sich längerfristig stationär behandeln lassen muss, darf die Matura unter Umständen auch am Behandlungsort ablegen.
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