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Gleinalmtunnel

Jahresmautkarten: Ärger über Kulanzregelung

Jahresmautkarte für Gleinalmtunnel war abgelaufen: Grazer ärgert sich über Rückdatierung seiner neuen Karte im Rahmen der ein Jahr gültigen Kulanzregelung.
Die Kulanzregelung bei Mautkarten gilt nur für bereits bestehende Mautkartenbesitzer
© Asinag
Die Kulanzregelung bei Mautkarten gilt nur für bereits bestehende Mautkartenbesitzer
© Asinag
Author Johanna Birnbaum
Johanna Birnbaum Redakteurin Regionalredaktion Leoben
Redakteurin Regionalredaktion Leoben
12. Jänner 2021,
9:42 Uhr

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