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Freitesten könnte verfassungswidrig sein

Der Antigen-Test sei nur eine Momentaufnahme und sei daher ungeeignet, die Einschränkung der Bewegungsfreiheit für eine ganze Woche zu rechtfertigen. Eine - von der Regierung allerdings wiederholt ausgeschlossene - gesetzliche Impfpflicht könnte laut Müller allerdings durchaus verfassungskonform sein.

Mit einem negativen Antigentest könnte der Lockdown für viele bereits ab 18. Jänner vorbei sein
© APA/GEORG HOCHMUTH
Mit einem negativen Antigentest könnte der Lockdown für viele bereits ab 18. Jänner vorbei sein