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Kinder und Schlepplift-Nutzer von FFP2-Maskenpflicht ausgenommen

Nächste Lockdown-Verordnung wurde im Parlament abgesegnet. FFP2-Maskenpflicht beim Skifahren gilt jetzt doch nur für Gondeln und abdeckbare Sessellifte. Kinder sind überall ausgenommen. Indes hält Bernhard Müller die FFP2-Tragepflicht für verfassungswidrig". Skigebiete in Westösterreich wollen nun juristisch vorgehen.

Keine FFP2-Maske am Schlepplift notwendig
© Weichselbraun
Keine FFP2-Maske am Schlepplift notwendig
Ulrich Dunst