Ministerium legt die Verordnung für den dritten Lockdown vor
Das Sozialministerium hat am Montag den Entwurf für die Verordnung zum dritten "harten" Corona-Lockdown vorgelegt. Noch nicht enthalten ist die Freitestungs-Phase, denn die Verordnung gilt vorerst (weil dann der Hauptausschuss wieder zustimmen muss) bis 4. Jänner. Bei den Maßnahmen gibt es keine Überraschung. Klargestellt wird, dass Testpflichten für Covid-19-Genesene drei Monate lang nicht gelten. Mehr Besuch erlaubt wird Heimbewohnern zu Weihnachten.
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