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Liftbetreiber schäumen: "Vielleicht will man nicht, dass wir aufsperren"

Neue Verordnung sorgt mit einigen Überraschungen für neuen Ärger unter den Seilbahnbetreibern. Auch Sessellifte mit Überdachung dürfen nur halb befüllt werden. Offene Fragen zu Essen am Berg und Risikoanalyse. Auch der Bundesobmann der Seilbahner kritisierte das Vorgehen am Dienstag scharf, am Mittwoch ruderte er zurück.

Auch Sessellifte mit „Schneehaube“ dürfen laut Entwurf nur halb befüllt werden
© Martin Huber
Auch Sessellifte mit „Schneehaube“ dürfen laut Entwurf nur halb befüllt werden
Ulrich Dunst