Kopftuchverbot an Volksschulen ist verfassungswidrig
Das unter der ÖVP-FPÖ-Regierung eingeführte Kopftuchverbot für Kinder ist verfassungswidrig und muss daher aufgehoben werden. Das gab am Freitag der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bekannt. Demnach verstößt die Regelung im Schulordnungsgesetz gegen das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates, da sie de facto nur auf Muslime abzielt. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) sieht ihr Vertrauen in den Rechtsstaat wieder hergestellt.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.