Trinkgeld-Hunderter für Friseure & Co. wird aliquot ausgezahlt
Die Gewerkschaft warf den Unternehmen Untätigkeit vor, die Wirtschaftskammer sorgte sich um hohe Kosten. Jetzt ist klar: Der "Trinkgeld-Hunderter" für körpernahe Dienstleister wird aliquot zum Arbeitsausfall ausbezahlt.