Deutscher Pippi-Langstrumpf-Liedtext verletzt Urheberrecht
Der deutsche Text des Liedes "Hey, Pippi Langstrumpf" verletzt nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg das Urheberrecht. Die Erben der schwedischen Kinderbuchautorin Astrid Lindgren (1907-2002) müssen an der Verwertung des Liedtextes beteiligt werden, erklärte die Zivilkammer am Mittwoch. Lindgren habe es 1969 ausdrücklich abgelehnt, dass sich der Verfasser der deutschen Textversion, Wolfgang Franke, als alleiniger Autor nenne.
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