Urteil im Rechtsstreit um Pippi-Langstrumpf-Lied erwartet
Im Streit um das Urheberrecht an dem Lied "Hey, Pippi Langstrumpf" will das Landgericht Hamburg in Deutschland am Mittwoch (14.00 Uhr) ein Urteil verkünden. Mit einem Unterlassungsantrag will die Erbengemeinschaft der schwedischen Kinderbuchautorin Astrid Lindgren (1907-2002) erreichen, dass sie an den Einnahmen aus der Verbreitung des Liedes beteiligt werden und die Erfinderin von Pippi Langstrumpf als Mitautorin genannt wird.
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