Unzuständigkeitsurteil in Causa Kinderwunschklinik gefällt
Ein durchaus ungewöhnliches Ende hat am Mittwoch in Wiener Neustadt der Prozess gegen einen 64-jährigen Anästhesisten genommen. Der Einzelrichter kam nach mehrstündiger Verhandlung und diversen Befragungen zur Erkenntnis, dass der Beschuldigte wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang angeklagt werden sollte. Dafür zuständig ist ein Schöffensenat. Der Richter traf damit ein Unzuständigkeitsurteil. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.