Unzuständigkeitsurteil in Causa Kinderwunschklinik gefällt
Ein durchaus ungewöhnliches Ende hat am Mittwoch in Wiener Neustadt der Prozess gegen einen 64-jährigen Anästhesisten genommen. Der Einzelrichter kam nach mehrstündiger Verhandlung und diversen Befragungen zur Erkenntnis, dass der Beschuldigte wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang angeklagt werden sollte. Dafür zuständig ist ein Schöffensenat. Der Richter traf damit ein Unzuständigkeitsurteil. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.