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Grasser und Meischberger sollen Provisionen an Bund zurückzahlen

Das Urteil spricht dem Bund, also den Steuerzahlern, den Buwog-Provisionsanteil der Hauptangeklagten zu. Der Bund muss allerdings warten, bis das Urteil in Rechtskraft erwächst. Können Grasser und Meischberger nicht zahlen, erwischt es weitere Verurteilte.

Das Straflandesgericht sprach dem Bund eine Entschädigung zu: Die Finanzprokuratur kann einen Teil der Buwog-Provisionen einfordern
© APA/HELMUT FOHRINGER/APA-POOL
Das Straflandesgericht sprach dem Bund eine Entschädigung zu: Die Finanzprokuratur kann einen Teil der Buwog-Provisionen einfordern