Grasser und Meischberger sollen Provisionen an Bund zurückzahlen
Das Urteil spricht dem Bund, also den Steuerzahlern, den Buwog-Provisionsanteil der Hauptangeklagten zu. Der Bund muss allerdings warten, bis das Urteil in Rechtskraft erwächst. Können Grasser und Meischberger nicht zahlen, erwischt es weitere Verurteilte.