Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. 
© (c) Gina Sanders - stock.adobe.comManchmal flattern Strafverfügungen für eine Geschwindigkeitsübertretung erst spät ins Haus. Ignorieren darf man sie aber nicht!
Strafverfügung erst nach einem Jahr: Muss man das noch bezahlen?
Was es mit der einjährigen Verfolgungsfrist wirklich auf sich hat und warum man bei Strafverfügungen auf jeden Fall „aktiv“ werden muss.

Daniela Bachal