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Hauseigentümer verweigert Schneeräumung: Corona-Verordnung als Begründung

Ein Villacher will seiner Pflicht zur Gehweg-Räumung nicht nachkommen. Er begründet dies mit der Corona-Verordnung, die ihm das nicht erlauben soll. Im Gegenzug fordert er von der Stadt die Räumung oder Sperre des Gehwegs ein. Geldstrafe droht.

In Österreich müssen Hauseigentümer zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser von Schnee räumen
© APA/Pfarrhofer
In Österreich müssen Hauseigentümer zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser von Schnee räumen
Andreas Jandl