Universitäten können künftig weniger Prüfungstermine anbieten. Das sieht der Entwurf einer Novelle zum Universitätsgesetz (UG) vor. Derzeit "sind Prüfungstermine jedenfalls für den Anfang, für die Mitte und für das Ende jeden Semesters anzusetzen", heißt es in der aktuellen UG-Fassung. Laut Novelle muss dies ab 2021/22 nur mehr "jedenfalls zwei Mal in jedem Semester" der Fall sein.
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