Nach Amokfahrt in Trier Haftbefehl wegen Mordes erlassen
Nach der tödlichen Amokfahrt mit einem Auto in der Fußgängerzone in der Innenstadt von Trier im Südwesten Deutschlands ist gegen den Tatverdächtigen Haftbefehl wegen Mordes in fünf Fällen ergangen. Das teilte die Staatsanwaltschaft Trier am Mittwoch mit. Zudem werde er wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung in 18 weiteren Fällen beschuldigt. Nach der Entscheidung des Ermittlungsrichters des Amtsgerichts Trier kommt der 51-Jährige somit in Untersuchungshaft.