Der Nikolaus kann trotz Corona die Kinder besuchen: Die Regierung nimmt den Nikolo explizit in die "Rechtliche Begründung" zur Covid-19-Notmaßnahmenverordnung auf. Das wurde am Mittwoch im Hauptausschuss des Nationalrats beschlossen. Allerdings wird der gute Mann mit Bart nur bis zur Haus- bzw. Wohnungstüre kommen - unter Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsregeln. Das versicherte die katholische Kirche.
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