Handel: Erneut Konflikt um Spielzeug, Blumen und Co.
In der Lockdown-Verordnung steht, dass jene Geschäfte, die offenhalten dürfen, nur "typische" Waren verkaufen sollen. Eine Definition, die Platz für Interpretation lässt. Die Sortiments-Einschränkung bei Supermärkten soll kontrolliert werden.
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