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Der Rechtsanspruch auf Lockdown-Zulage gilt für alle

In der Gastronomie und der Hotellerie gilt im November ein Rechtsanspruch auf eine Lockdown-Zulage in der Höhe von 100 Euro für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nicht nur für jene mit einer Trinkgeldpauschale.

Die Gastronomie ist vom November-Lockdown betroffen
© APA/dpa/Sebastian Gollnow
Die Gastronomie ist vom November-Lockdown betroffen