Die Arbeiterkammer Salzburg hat nun beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine Klage wegen der wöchentlich vorgeschriebenen Coronatests für Pendler eingebracht. Angesetzt wird juristisch vor allem bei zwei Punkten: Zum einen widerspreche die bayerische Verordnung dem EU-Recht, zum anderen sei sie auch verfassungswidrig, weil eine Rechtsgrundlage im bundesdeutschen Infektionsschutzgesetz fehle, informierte die AK am Dienstag.