Auch CoV-positiv getestete Mitarbeiter dürfen in Altenheime
Nun können auch positiv getestete Mitarbeiter von Altenheimen und Spitälern an ihrem Arbeitsplatz tätig werden. Das geht aus einer Verordnung hervor, die Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Dienstagvormittag veröffentlicht hat. Gelten wird dies für Beschäftigte, bei denen auf Grund des CT-Werts von über 30 keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Im Sozialministerium betont man, dass sich an der bisherigen Praxis, die bereits seit Mai angewendet wird, nichts ändert.
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