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Covid-Testpflicht gilt nicht in allen Pflegebereichen

Rotkreuz-Mitarbeiter und mobile Pflegekräfte werden in Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung der Bundesregierung ausgeklammert.

Verpflichtende wöchentliche Corona-Tests gibt es nur für Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie in Kranken- und Kuranstalten
© KLZ/Helmuth Weichselbraun
Verpflichtende wöchentliche Corona-Tests gibt es nur für Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie in Kranken- und Kuranstalten
Thomas Martinz