Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Regierung untersagt Übernachten in anderen Haushalten

Um Corona-Partys einen Riegel vorzuschieben, sieht der Lockdown ein Übernachtungsverbot außerhalb der eigenen vier Wände vor, erklärt Uni-Professor Karl Stöger. Wer nach 20 Uhr in fremden Haushalten angetroffen wird, verstößt gegen das Gesetz. Ausgenommen davon ist der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner.

Lockdown sieht ein Übernachtungsverbot außerhalb der eigenen vier Wände vor
© (c) picture-alliance/ dpa/dpaweb (Driessen/Dpa)
Lockdown sieht ein Übernachtungsverbot außerhalb der eigenen vier Wände vor
Michael Jungwirth