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© APA/dpa/Armin WeigelSchärfere Maßnahmen wie ein Betretungsverbot für Spielplätze sind nur möglich, wenn ein Zusammenbruch der medizinischen Versorgung droht
Strengere Maßnahmen: Was ist überhaupt möglich?
Die "Ausgangsregelung" sieht zumindest fünf Ausnahmen vor. Für schärfere Maßnahmen ist die Zustimmung im Hauptausschuss des Nationalrats nötig.
