Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.
Gebühren für Ticket-Personalisierung laut Gericht unzulässig
Die von Ö-Ticket für die Änderung von Ticket-Personalisierungen verrechneten Gebühren sind unzulässig. Das entschied das Handelsgericht Wien nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der VKI hatte die CTS Eventim Austria GmbH, die das Ticketservice Ö-Ticket betreibt, im Auftrag des Sozialministeriums geklagt.