Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.
Rechtslage für Garagenparty-Verbot strittig
Das in landesspezifischen Verordnungen geregelte Verbot von Partys mit mehr als sechs Personen in Kellerräumen, Garagen, Scheunen, Werkstätten, Stadel und dergleichen wird von Experten kritisch gesehen. Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk erachtet diese Verbote für "nicht zulässig". Auch der Wiener Rechtsanwalt Florian Horn hält die Verordnungen für gesetzeswidrig. Der Linzer Staatsrechts-Professor Andreas Janko sieht sie hingegen durch die Rechtslage gedeckt.