Studierende sollen künftig am Beginn ihres Studiums eine Mindeststudienleistung von 16 ECTS-Punkten pro Studienjahr erbringen müssen. Ansonsten erlischt ihre Zulassung. Das sehen laut APA-Informationen Pläne der Regierung zu einer Novelle des Universitätsgesetzes (UG) vor, die demnächst in Begutachtung gehen soll. Umgekehrt sollen die Beurlaubungs-Möglichkeiten für Studierende ausgebaut werden.
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