Einsatz von Prothesen erlaubt "wenn kein Wettbewerbsvorteil entsteht"
Bisher mussten Athleten den Beweis, ob sie durch technische Hilfsmittel einen Vorteil haben, selbst erbringen. Internationaler Sportgerichtshof erklärte diese Regel im Startrecht nun für "rechtswidrig und ungültig".