Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.
Vorarlberger Volksabstimmungsrecht verfassungswidrig
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Teile des Vorarlberger Gemeinde- und des Volksabstimmungsgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Anlass war die Anfechtung der nun zur Gänze aufgehobenen Volksabstimmung in Ludesch (Bez. Bludenz) im November 2019. Die Gemeindevertretung könne nicht gegen ihren Willen durch eine Volksabstimmung an eine bestimmte Entscheidung gebunden werden. Das Land erkannte das Urteil an, "auch wenn Vorarlberg sich ein anderes Urteil gewünscht hätte".