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Corona-Sonderregelung für Altersteilzeit wird verlängert
Die Regierung verlängert zwei Corona-Sonderregelungen zum Arbeitsmarkt: Die Nachsichtsfrist für die Altersteilzeit wird bis 31. März 2021 ausgedehnt. Und selbstständig Erwerbstätige sollen noch bis Ende Dezember Arbeitslosengeld beziehen können. Das sieht ein türkis-grüner Gesetzesantrag vor, der jetzt laut Parlamentskorrespondenz dem Sozialausschuss zugewiesen wurde.