Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Klimaklage der Umweltschutzorganisation Greenpeace zurückgewiesen, in deren Zentrum ein Ende der steuerlich "unfairen Bevorteilung" des klimaschädlichen Flugverkehrs gegenüber der Bahn gestanden ist. Der VfGH begründete die Entscheidung mit einem mangelhaften Antrag. Greenpeace erwägt eine Anfechtung des Urteils vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
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