Pauschale Vorratsdatenspeicherung laut EuGH nicht zulässig
Eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten ist laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht zulässig. Ausnahmen seien nur möglich, wenn es um die Bekämpfung schwerer Kriminalität oder den konkreten Fall einer Bedrohung der nationalen Sicherheit gehe, teilte der EuGH in einem Urteil am Dienstag mit. Die Luxemburger Richter stärkten damit die Bürgerrechte - zugleich können aber auch Befürworter der Vorratsdatenspeicherung hoffen.
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