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© davit85 - stock.adobe.comAusfallsstunden in der Gastronomie muss Arbeitgeber bezahlen
Rechte der Beschäftigten bei Sperrstunde 22 Uhr
Die Vorverlegung der Sperrstunde auf 22 Uhr hat Auswirkungen auf das Beschäftigungsverhältnis. Betriebe müssen ausgefallene Stunden bezahlen.
