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Am Rennbahngelände gilt Alkoholverbot, Schutzmaske muss getragen werden

Bezirkshauptmannschaft St. Veit erlässt Verordnung für Vergnügungspark. Sie tritt bereits am morgigen Freitag in Kraft.

Ab morgigen Freitag gilt ein Alkoholverbot am Rennbahngelände, auch ein Mund-Nasen-Schutz muss getragen werden
© Gert Köstinger, Blattwerkstatt/stock.adobe.com, AP
Ab morgigen Freitag gilt ein Alkoholverbot am Rennbahngelände, auch ein Mund-Nasen-Schutz muss getragen werden