Knapp vier Stunden sind am Donnerstag im Verfassungsgerichtshof die Argumente von Gegnern und Befürwortern des Sterbehilfe-Verbots aufeinandergeprallt. Eine Entscheidung haben die 14 Höchstrichter nach der öffentlichen Verhandlung nicht getroffen. Die Befragung legte aber nahe, dass es allenfalls noch Zweifel am Verbot der "Mitwirkung am Selbstmord" gibt. Das Verbot der "Tötung auf Verlangen" stand nicht zur Debatte. Wann die Entscheidung fällt, ist offen.
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