Schweizer Kanton darf über Grundrechte für Affen abstimmen
Die Schweizer im Kanton Basel-Stadt dürfen in einem Volksentscheid über die Aufnahme von Grundrechten für nicht-menschlichen Primaten - also Affen - in die Verfassung abstimmen. Am Mittwoch gab das Höchstgericht des Alpenlandes den Initiatoren Recht und erklärte die Volksinitiative "Grundrechte für Primaten" für zulässig. Darin soll es u.a. um das Recht auf geistige Unversehrtheit der Tiere gehen.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.