Schweizer Kanton darf über Grundrechte für Affen abstimmen
Die Schweizer im Kanton Basel-Stadt dürfen in einem Volksentscheid über die Aufnahme von Grundrechten für nicht-menschlichen Primaten - also Affen - in die Verfassung abstimmen. Am Mittwoch gab das Höchstgericht des Alpenlandes den Initiatoren Recht und erklärte die Volksinitiative "Grundrechte für Primaten" für zulässig. Darin soll es u.a. um das Recht auf geistige Unversehrtheit der Tiere gehen.