Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Chronik Vergnügungspark auf Wiesenmarkt-Areal erlaubtIn der Zeit des abgesagten Wiesenmarktes gibt es einen Vergnügungspark auf der St. Veiter Rennbahn. Fragen und Antworten rund um Sicherheit, Kontrollen und Auflagen. © Gert Köstinger"Ein Vergnügungspark ist rechtlich erlaubt", so Bezirkshauptfrau Claudia Egger-GrillitschSimone Dragyvor 6 Jahren17. September 2020 um 13:44Sankt Veit an der GlanSt. Veiter Wiesenmarkt +1Feldkirchen