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Komplikationen bei Geburt: Freispruch für Hebammen und Gynäkologen

Im Prozess gegen drei Hebammen, einen Gynäkologen und das Diakonissenkrankenhaus Schladming sind alle Angeklagten freigesprochen worden. Angeklagt waren grob fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung.

Alle Angeklagten wurden freigesprochen
© APA/INGRID KORNBERGER
Alle Angeklagten wurden freigesprochen