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Was das für Geschäfte, Lokale und Veranstaltungen heißt

Manches ist bereits in Kraft, anderes gilt erst ab voraussichtlich 11. September, wenn die Verordnungen fertig sind, und die Vorschriften für Veranstaltungen erst ab 1. Oktober, wenn auch das neue Covid-19-Gesetz beschlossen und in Kraft ist.

© APA/HERBERT NEUBAUER
Claudia Gigler