Staatsanwaltschaft meldet Rechtsmittel gegen Freispruch in Brandstifter-Prozess an
Das Urteil des Schöffensenats ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft wartet die schriftliche Begründung ab. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Polizei kontern außerdem die Kritik der Anwälte.