Das Landesverwaltungsgericht Wien hat am Donnerstag eine Entscheidung in der Wohnsitzfrage von Heinz-Christian Strache getroffen - und zwar in seinem Sinn. Ganz sicher ist Straches Kandidatur bei der Wien-Wahl am 11. Oktober damit aber noch nicht. Dem Gericht liegt noch eine zweite Beschwerde zum Wählerverzeichnis vor, über die voraussichtlich am Freitag entschieden wird.
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